AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Bochert Translations

Stand vom 25. August 2010. Die auf dieser Website bekannt gegebenen Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zukünftigen kurzfristigen Änderungen unterliegen. Lesen Sie hierzu bitte auch die Nutzungsbedingungen zu dieser Website.

1. Einleitung

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsverbindungen von Bochert Translations mit ihren Auftraggebern, und zwar auch dann, wenn Bochert Translations bei der Annahme der einzelnen Aufträge nicht mehr auf diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Bezug nimmt.
  2. Sprachmittlerdienste (Dolmetschen und Übersetzen) sind reine Dienstleistungen. Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, die Bochert Translations nicht ausdrücklich schriftlich anerkennt, sind für Bochert Translations unverbindlich und gelten als widersprochen.

2. Angebote

Mündliche Angebote sind unverbindlich und bedürfen der schriftlichen Bestätigung. Ein wirksames Vertragsverhältnis mit Bochert Translations kommt erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung zustande.

3. Leistungen

  1. Zur Erfüllung des erteilten Auftrags ist Bochert Translations berechtigt, die Leistungen Dritter in Anspruch zu nehmen. Aufgabe des Sprachmittlers ist die sprachlich und fachlich richtige Wiedergabe eines gegebenen Wortlautes in einer anderen Sprache.
  2. Für Mängel der Textvorlage haftet der Auftraggeber. Für Mängel in erstellten Druckvorlagen ist die Haftung ausgeschlossen, sofern Bochert Translations die Druckfahnen nicht vorgelegen haben.
  3. Angleichung an eine beim Auftraggeber eingeführte Fachterminologie erfolgt nur nach entsprechender Vereinbarung und wenn ausreichende und vollständige Unterlagen, wie z. B. Vorübersetzungen oder Wortlisten, bei der Auftragserteilung zur Verfügung gestellt werden.
  4. Zusatzleistungen wie DTP, Druck, HTML-Dateien, etc. werden bei Vertragsabschluss gesondert vereinbart und in Rechnung gestellt.

4. Termine

  1. Fertigstellungstermine sind nur gültig, wenn sie von Bochert Translations ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
  2. Gerät Bochert Translations mit seinen Leistungen in Verzug, ist Bochert Translations zunächst eine angemessene Frist zu gewähren. Erst nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist kann der Auftraggeber Wandlung oder Minderung verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
  3. Der Auftraggeber bleibt zur Zahlung der durch Bochert Translations bis zu seiner Ablehnungsandrohung erbrachten Leistungen verpflichtet.
  4. Soweit Bochert Translations durch höhere Gewalt oder andere unabwendbare, von Bochert Translations nicht zu vertretende Umstände an der Fertigstellung der Leistungen gehindert wird, ist ein Anspruch des Auftraggebers auf Wandlung oder Minderung ausgeschlossen.

5. Zahlungsbedingungen

  1. Die Preise von Bochert Translations verstehen sich zuzüglich der am Liefertag geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Rechnungen von Bochert Translations sind sofort nach Erhalt ohne jeden Abzug zu zahlen.
  2. Spätestens zehn Tage nach Erhalt der Rechnung gerät der Kunde in Verzug. Es folgt eine Erinnerung, eine Kalenderwoche später folgt eine Mahnung, eine weitere Kalenderwoche später folgt der Mahnbescheid entsprechend der Gesetzgebung. Gerät der Kunde in Verzug, kann Bochert Translations Zinsen in Höhe von 1 % des Bruttorechnungsbetrags pro Tag bis zum Eingang der vollständigen Forderung verlangen.
  3. Zur Zahlung ist grundsätzlich allein der Auftraggeber verpflichtet; Zahlungen Dritter werden erfüllungshalber nur angenommen, wenn sie fristgerecht in voller Höhe des Rechnungsbetrags eingehen und Auftraggeber, Rechnungs- und Auftragsnummer eindeutig erkennbar sind.
  4. Ein Zurückhaltungsrecht bei Zahlungen ist grundsätzlich ausgeschlossen.
  5. Der Auftraggeber darf gegen andere Forderungen nicht aufrechnen, außer diese sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

6. Erfüllung und Gefahrenübergang

  1. Wir werden unsere Werkleistungen frei von Sach- und Rechtsmängeln erbringen. Unsere Leistungen (Übersetzungen, redaktionell erstellte Texte, graphische Bearbeitung) ist frei von Mängeln, wenn wir Manuskriptqualität abliefern und die Sinnwiedergabe des Textes nicht beeinträchtigt ist. Weitergehende Anforderungen an die Beschaffenheit unserer Leistungen sind nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie mit uns ausdrücklich schriftlich vereinbart worden sind; dies gilt insbesondere für Übersetzungen, die auf Veranlassung des Kunden ganz oder zum Teil zu Werbezwecken, als Betriebsanleitung oder zu einem ähnlichen Zweck veröffentlich werden sollen.
  2. Die Leistung durch Bochert Translations ist erfüllt mit der Übergabe der Übersetzung an die Post, an das sonst durch Bochert Translations mit dem Transport beauftragte Unternehmen oder die protokollierte Eingabe in das vereinbarte elektronische Übermittlungsmedium (z. B. Internet).
  3. Die Rücksendung von Textvorlagen erfolgt nur auf Verlangen und auf Gefahr des Auftraggebers.

7. Copyright

  1. Das Copyright und alle Nutzungsrechte an durch Bochert Translations gefertigten Übersetzungen, Textadaptionen, terminologischen Datenbanken und Dokumentationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung der Rechnung bei Bochert Translations. Erst nach vollständigem Zahlungseingang des Rechnungsbetrages gehen diese Rechte auf den Kunden über.
  2. Bochert Translations hat nicht dafür einzustehen, wenn durch die von uns auftragsgemäß erbrachten Dienstleistungen ein Urheberrecht eines Dritten verletzt werden kann. Für die Verwendung von Bochert Translations‘ Dienstleistungen hat der Kunde alleine einzustehen. Mit der Auftragserteilung stellt der Kunde Bochert Translations von allen Ansprüchen Dritter wegen Verletzung seiner Rechte frei.

8. Gewährleistung und Haftung

  1. Eventuelle Fehler der Übersetzung sind Bochert Translations innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Versand (Datum des Lieferscheines bzw. der Rechnung von Bochert Translations) anzuzeigen. Die Haftung für Schäden, die daraus entstehen, dass der Auftraggeber die Leistung ungeprüft weitergegeben hat, sind ausgeschlossen. Im Falle von begründeten Rügen ist Bochert Translations zur Nachbesserung berechtigt. Nur bei Fehlschlagen der Nachbesserung ist der Auftraggeber zum Rücktritt berechtigt. Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, sind grundsätzlich ausgeschlossen.
  2. Im Falle einer Drucklegung der Übersetzung übernimmt Bochert Translations keine Haftung für Folgeschäden.
  3. Verlangt der Auftraggeber die Verwendung seiner Fachterminologie, ist Bochert Translations insoweit von jeglicher Haftung befreit. Die Haftung von Bochert Translations beschränkt sich in jedem Fall der fahrlässigen Handlung auf die von der Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung anerkannten Entschädigungssummen.

9. Gerichtsstand und anzuwendendes Recht

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche und Rechtsstreitigkeiten ist Berlin. Es gilt deutsches Recht.

10. Abwerbeverbot

Die Vertragsparteien vereinbaren, vor Ablauf einer Frist von 12 Monaten nach Beendigung der Zusammenarbeit, Mitarbeiter des jeweils anderen Vertragspartners weder einzustellen noch sonst zu beschäftigen.

11. Datenschutz

Der Auftraggeber erklärt sein Einverständnis mit der Speicherung seiner Daten zu Verwaltungszwecken im Sinne des Datenschutzes.

12. Sonstiges

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine unwirksame durch eine in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen für freie Mitarbeiter von Bochert Translations

  1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Auftragsabwicklung mit freien Mitarbeitern, auch wenn beim einzelnen Auftrag nicht ausdrücklich darauf Bezug genommen wird. Durch die Annahme eines Auftrages wird zwischen dem/der freie/n Mitarbeiter/in und Bochert Translations ein Werkvertrag geschlossen. Die Annahme eines Auftrages begründet in keinem Fall einen Dienstleistungsvertrag, ein Beschäftigungsverhältnis i.S. des Arbeitsrechtes oder einen Vertretervertrag.
  2. Das Bochert Translations-Auftragsblatt ist Bestandteil des Werkvertrages und legt seinen Leistungsumfang fest. Der/die freie Mitarbeiter/-in verpflichtet sich, alle Arbeiten genau nach den Anweisungen von Bochert Translations und/oder deren Auftraggeber durchzuführen. Der/die freie Mitarbeiter/-in verpflichtet sich, mitgeliefertes Informationsmaterial für die Übersetzung und Formatierung zu verwenden.
  3. Im Zuge des Auftrags erarbeitete Translation Memory Dateien, Terminologie und andere auftragsbezogene Daten werden Bochert Translations mit den zur Erfüllung bestimmten Leistungen übergeben. Urheberrechte entstehen aus der Erfüllung des Werkvertrags nicht. Sofern anderweitig Urheberrechte entstehen sollten, werden sämtliche Nutzungsrechte daran auf Bochert Translations übertragen und sind mit Ausgleich der Lieferantenrechnung uneingeschränkt abgegolten.
  4. Die im Werkvertrag vereinbarten Termine sind ein wesentliches Element des Vertrages mit Bochert Translations und genau einzuhalten. Bei Terminüberschreitung, die der Mitarbeiter zu verantworten hat, ist Bochert Translations nicht mehr zur Abnahme der Leistung verpflichtet. Darüber hinaus kann Bochert Translations für den Schaden gegebenenfalls Ersatz verlangen, der nachweislich aus der Terminüberschreitung entstanden ist. Kann ein vereinbarter Termin oder die vereinbarte Qualität nicht eingehalten werden, ist Bochert Translations bei Erkennen dieses Umstandes zu informieren, auch wenn der/die freie Mitarbeiter/-in dies nicht fahrlässig oder schuldhaft zu vertreten hat. Der/die freie Mitarbeiter/-in verpflichtet sich, alle erforderlichen Maßnahmen seitens Bochert Translations zum Sicherstellen der Qualität und des Termins zu dulden.
  5. Die Leistungsvergütung richtet sich nach mit dem jeweiligen freien Mitarbeiter im Einzelfall vereinbarten Tarif und wird auf Wunsch gesondert schriftlich vereinbart. Die Honorare werden von Bochert Translations 30 Tage nach dem Eintreffen der Rechnung des/der freien Mitarbeiters /-erin bezahlt.
  6. Der/die freie Mitarbeiter/-in verpflichtet sich durch den Abschluss des Werkvertrags, die von Bochert Translations gezahlten Bruttohonorare nach den gesetzlichen Bestimmungen zu versteuern. Freie Mitarbeiter/-innen, die für die Mehrwertsteuer optiert haben, erhalten das Honorar zuzüglich der gesetzlichen MWSt.
  7. Mit der Auftragsannahme verpflichtet sich der/die freie Mitarbeiter/-in zur Geheimhaltung der ihm/ihr durch die vertragliche Leistung bekannt werdenden Informationen. Besteht zwischen Bochert Translations und seinen Kunden eine gesonderte Geheimhaltungsvereinbarung, so verpflichtet sich der/die freie Mitarbeiter/-in, diese für sich ebenfalls rechtswirksam zu unterzeichnen. Im Falle eines Verstoßes gegen die Geheimhaltungsverpflichtung haftet der/die freie Mitarbeiter/-in gegenüber der Bochert Translations in vollem Umfang.
  8. Die vertraglichen Leistungen werden mängelfrei in vereinbartem Umfang an Bochert Translations geliefert. Bei Mängeln verpflichtet sich der/die freie Mitarbeiter/-in auf eigene Kosten zur Nachbesserung innerhalb der ihm/ihr von Bochert Translations gesetzten verkehrsüblichen Frist. Ist eine Nachbesserung innerhalb dieser Frist aus zeitlichen und/oder sachlichen Gründen nicht möglich, ist Bochert Translations berechtigt, auf Kosten des/der freien Mitarbeiters/-in die erforderliche Qualität herzustellen.
  9. Ist eine erbrachte Leistung aus dem Werkvertrag zur Auslieferung an den Kunden nicht geeignet und eine Nachbesserung termingerecht nicht möglich, kann Bochert Translations innerhalb von 6 Monaten nach Erbringung der Leistung die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen, oder wenn der freie Mitarbeiter den Mangel zu vertreten hat, Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Weitere Schadenersatzansprüche sind damit nicht ausgeschlossen.
  10. Der/die freie Mitarbeiter/-in sichert Bochert Translations strengsten Kundenschutz zu, insbesondere Geheimhaltung über das, was den freien Mitarbeitern im Rahmen ihrer Tätigkeit über die Kunden von Bochert Translations bekannt geworden ist. Bei nachgewiesenen Verstößen gegen den Kundenschutz kann Bochert Translations neben einer Vertragsstrafe Schadenersatzansprüche geltend machen.
  11. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen und den zwischen Bochert Translations und den freien Mitarbeitern/-innen zustande kommenden Verträgen sind die für Berlin zuständigen Gerichte, sofern dem nicht gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen oder eine anders lautende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
  12. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen berührt nicht die Gültigkeit der übrigen. Die Vertragsparteien vereinbaren, eine unwirksame durch eine in ihrem wirtschaftlichen Ergebnis gleichwertige Bestimmung zu ersetzen.

Datenbanken

  1. 1. Die freien Mitarbeiter erhalten bei Aufnahme in die Datenbank von Bochert Translations einen individuellen, von ihnen veränderbaren Zugangscode, mit dem sie Zugriff auf Ihre Daten haben. Die Aktualisierung der eigenen Daten obliegt dem/der freien Mitarbeiter/-in. Die internen Suchfunktionen der Datenbank sind angewiesen auf stets aktuelle und zutreffende Angaben, um den/die freie/n Mitarbeiter/in entsprechend der Anfragebedingungen zu finden und zu kontaktieren. Der/die freie Mitarbeiter hat keinen Anspruch auf Beschäftigung durch Bochert Translations.
  2. 2. Die Datenbank ist nur für den Sachbearbeiter bei Bochert Translations in Gänze zugängig. Bochert Translations verpflichtet sich auch bezüglich der Datenbank zu strengem Datenschutz.
Berlin, Januar 2015